StrandBlick März 2024

18 StrandBlick März | 2024 Timmendorfer Strand So kann man Immobilien clever übertragen Anzeige Nachdem die Grundsteuer viele Immobilieneigentümer belastet hat, besteht nun auch eine mögliche Erhöhung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie und damit eine höhere Steuer im Erbfall. Aber es gibt auch Alternativen. Rechtsanwalt Kockel umreißt für Sie die verschiedenen Möglichkeiten eines steuersparenden Vorgehens. Bei guter ganzheitlicher Beratung lässt sich die Erbschaftssteuerbelastung in den meisten Fällen vermeiden. Man muss jedoch frühzeitig tätig werden und für den Einzelfall die beste Lösung finden. Diese richtet sich nach dem Wert der Immobilien, den Verhältnissen der Eigentümer, der Zahl der Kinder sowie deren Einkommen, Motivationen und Plänen. In der Zugewinngemeinschaft ohne Testament erbt der überlebende Gatte eine Hälfte und die an- dere geht an die Kinder. Bei einer Gütertren- nung erben die Gattin und die Kinder hinge- gen zu gleichen Teilen. Bei dem sogenannten „Berliner Testament“ wird der überlebende Ehegatte zum Alleinerben; mit dem späteren Ableben des sogenannten „Vorerben“ fließt dann das gesamte Erbe an die „Abkömm- linge“, die Nacherben. Wichtig ist das wegen der Nachlassfreibeträge. Diese betragen für den Partner 500.000 und für die Kinder je- weils 400.000 Euro, alles darüber wird mit 7 – 30 % versteuert. Diese Steuern kann man oft sparen, indem man die Freibeträge aller Be- teiligten schlau nutzt. Wenn der überlebende Ehepartner im Haus wohnen bleibt, fallen keine Steuern auf das „Familienheim“ an. Bei einem Mietshaus werden vom Fiskus nur 90% angesetzt, so dass zwei Kinder ein Haus bis 880.000 Euro steuerfrei übernehmen könnten. Auch der langfristige Einzug eines Erbens mit Erstwohnsitz kann Steuern sparen. Besser ist die Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten. Schenkungen müssen hier im Focus bleiben. Für sie gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft, und das alle 10 Jahre, daher kann mit Schenkungen nicht zu früh begonnen werden. Bei lebzeitigen Übertra- gungen bieten sich gut vereinbarte Nieß- brauchrechte (z.B. Wohnrecht) für die Schen- ker und deren Absicherung an. Bei nicht selbst genutzten Immobilien ist der Verkauf an Erben sinnvoll. Dieser kann auch in Rentenform und kombiniert mit einer Schenkung oder Pflege- verpflichtung erfolgen und so auf beiden Sei- ten Steuern sparen sowie für den Erwerber eine erneute steuerliche Abschreibung der Im- mobilie ermöglichen. Wenn mehrere Immo- bilien an eine Gruppe von Erben übertragen werden sollen, kann die Gründung einer Fa- miliengesellschaft eine Option sein. Hier kann der oder die Verschenkende eine Gesellschaft gründen und dort das Immobilenvermögen einbringen, welches er dann - z.B. als „Ge- schäftsführer“ einer Kommanditgesellschaft - auch weiter verwalten kann. Rechtsanwalt Kockel berät und begleitet Sie gerne ganzheitlich bei Ihren kleinen und gro- ßen Lösungen rund um das Thema Testament, Erben und Verschenken, steht aber natürlich auch bei fast allen anderen rechtlichen Fragen zur Verfügung und wünscht Ihnen und Ihren Lieben eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Aufgrund der gute Auftragslage und Kapazi- tätenauslastung freue ich mich, dass es mir gelungen ist, mit Frau Mediha Bolat, eine junge und charmante Fachkraft, die sich am Ende der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachange- stellten befindet, zu gewinnen. Frau Bolat kümmert sich um die Terminierung, Formali- täten sowie das Abrechnungswesen und ist die erste Ansprechpartnerin bei Nachfragen zum Bearbeitungsstand. Das Büro ist bis auf Weiteres grundsätzlich Montag bis Donners- tag von 10:00 - 16:00 Uhr besetzt. Termine sind nach Absprache jedoch auch in den frü- hen Abendstunden zu bekommen. Die Kanzlei ist erreichbar unter 04503 70 70 806 oder zeitunabhängig per Mail unter buero@kockel- recht.de Kanzlei Kockel Strandallee 188 · 23669 Timmendorfer Strand Tel. 04503 - 70 70 806 rechtsanwalt@kockel-recht.de Rechtsanwalt Sven-Markus Kockel berät Sie gern bei allen Erbfragen rund um die Immobilie Mediha Bolat unterstützt Rechtsanwalt Kockel beim Management der Kanzlei

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