StrandBlick März 2025

43 StrandBlick März | 2025 8. Energieausweis - Der Energieausweis stellt eine Zusammenfas- sung der Energieeffizienz eines Gebäudes dar. Er ist gesetzlich verpflichtend und muss beim Immobilienverkauf jedem Interessierten vorge- legt werden. Konkret festgelegte Angaben müssen bereits im Immobilieninserat genannt werden. - Es gibt insgesamt 2 verschiedene Arten an Energieausweisen. Der sogenannte „ bedarfs- orientierte Energieausweis “ muss verpflichtend für jede Immobilie erstellt werden, die bis zum Jahr 1977 gebaut worden ist. Bei jüngeren Ge- bäuden ist ein „ Verbrauchsausweis “ ausrei- chend. Letzter ist in der Erstellung deutlich gün- stiger als der Bedarfsausweis. - Energieausweise werden unter anderem von Architekturbetrieben, Schornsteinfegerbetrie- ben oder Energieberatungsfirmen angeboten. 9. Gebäude- und Feuerversicherung - Im Rahmen der Darlehensvergabe fordern Ban- ken und Kreditgeber den Nachweis über eine gültige Gebäude- und Feuerversicherung, de- ren Beiträge vollständig bezahlt sind. - Eigentümer von Häusern haben dies üblicher- weise in ihren Unterlagen. Bei Wohnungen fra- gen Sie einfach Ihre Verwalterfirma. 10. Nachweis über abgeschlossene Erschlie- ßungsmaßnahmen - Der Nachweis über abgeschlossene Erschlie- ßungsmaßnahmen (manchmal auch Anlieger- bescheinigung genannt) kann beim Bauamt der Gemeinde oder Stadt angefordert werden. 11. Nebenkostenaufstellung - Die Nebenkostenaufstellung kann für Häuser anhand der Unterlagen der Eigentümer aufge- stellt werden. - Nebenkostenabrechnungen für WEG Immobi- lien gibt es beim Verwalter. 12. Bebauungsplan - Bebauungspläne sind beim Bauamt erhältlich oder oft auch frei zugänglich im Internet. - Sofern kein B-Plan vorliegt, richtet sich die Be- baubarkeit nach der ortsüblichen Nachbar- schaftsbebauung. Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße von unserer Familie und dem gesamten Möllerherm Team. Bleiben Sie gesund. Ihre Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm 13. Verwalterunterlagen bei WEG`s - Letzte Nebenkostenabrechnung - Aktueller Wirtschaftsplan inkl. der Höhe der In- standhaltungsrücklage (Gesamtgebäude und einzelne betreffende Einheit). - Eigentümerversammlungsprotokolle der letz- ten 3 Jahre - Protokolle von außerordentlichen Eigentümer- versammlungen oder Umlaufbeschlüssen - Laufender Vertrag mit der Verwalterfirma - Energieausweis für das Gebäude - Kopie der Gebäudeversicherungspolice 14. Ggfs. Erbbaurechtsvertrag und Nachweis Erb- bauzins-Anpassungen 15. Mietaufstellung und Mietverträge bei vermie- teten Immobilien Damit Ihr Immobilien Kauf und Verkauf entspannt ablaufen kann, empfiehlt Möllerherm Immobilien bei Bedarf eine erste kostenlose, kompetente und unverbindliche Beratung oder Marktwert Ein- schätzung für Ihre Immobilie. Rufen Sie uns gerne an unter 0800-7716100 (kostenfrei). Per Mail er- reichen Sie uns unter info@moellerherm-immo- bilien.de . Für weitere Informationen und Checklis- ten stöbern Sie auch gern auf unserer modernen Homepage: www.moellerherm-immobilien.de Bauakten sind bei den Ämtern noch längst nicht alle digitalisiert

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