StrandBlick September 2025

58 StrandBlick September | 2025 Immobilien-Blog Anzeige In der Regel lassen wir unseren Eigentü- mern die freie Wahl, ob wir Ihre Immobilie mit geteilter Provision (je 3,57% inkl. Mehr- wertsteuer für Käufer und Verkäufer) oder mit in den Kaufpreis eingerechneter Provi- sion anbieten sollen. Das von uns bevor- zugte Modell ist jedoch die sogenannte reine Innenprovision bei der die gesamte Provision in den Kaufpreis eingerechnet wird bzw. der empfohlene Angebotspreis um diesen Teil der Maklerprovision erhöht wird, damit die Immobilie mit demHinweis „Ohne Käuferprovision“ angeboten werden kann. Vorteile eines Verkaufs mit eingerechneter Provision in den Kaufpreis • Psychologischer Vorteil für den Interes- senten Ein Verkauf mit dem Hinweis “Ohne Käu- ferprovision” in Kombination mit einer qua- litativ hochwertigen Präsentation der Im- mobilie überkompensiert unserer Erfah- rung nach deutlich den Nachteil des leicht höheren Angebotspreises. • Das Geld kommt so oder so vom Käufer Ob der hälftige Anteil der Maklerprovision vom Verkäufer überwiesen wird, nachdem er den Kaufpreis vom Käufer erhalten hat, oder ob der Käufer im Falle der geteilten hälftigen Käuferprovision den Makler direkt bezahlt, kommt auf dasselbe Ergebnis hin- aus. • Der Interessent kann sich "mehr Immobi- lie" leisten Kaufnebenkosten (Käuferprovision, Grund- erwerbsteuer und Notarkosten) werden von Banken nicht mitfinanziert. Mit eingerech- neter Provision bleibt dem Käufer mehr Ei- genkapital, das er für die Finanzierung einer höheren Kreditsumme nutzen kann. • Kein Beratungs-Konflikt Als Makler sind wir nur Ihnen als Verkäufer verpflichtet. • Weniger Papierkram Als Makler müssen wir keine Widerrufsbe- lehrung oder Objektnachweise von jedem Interessenten einfordern, um eine Käufer- provision zu „sichern“. • Die aktuelle Gesetzgebung Die Provisionsteilung beim Immobilienver- kauf ist aktuell das von der Politik ange- strebte Model. Das sogenannte Besteller- prinzip, bei dem der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt und diese in den Kaufpreis eingerechnet wird ist jedoch die elegantere und ebenfalls absolut rechtssi- chere Variante. Für Vermietungen ist übrigens das reine Bestellerprinzip bereits lange aktiv. Ein Beispiel: Eine Wohnung mit einem Marktwert von 300.000 € soll über einen professionellen Makler verkauft werden. Der Makler ver- langt für seine Dienstleistung zum Beispiel 21.420 € inkl. Mehrwertsteuer Provision, die nur im Erfolgsfall verdient wird. Nun gibt es zwei Möglichkeiten die Immobilie anzu- bieten: Warum der Verkauf mit Innenprovision für Eigentümer oft die bessere Wahl ist Persönlich gut beraten auch beim Provisionsmodell Wir beraten bei der Preisfindung und zum richtigen Provisionsmodell Viele Eigentümer stellen sich die Frage: „Lohnt es sich wirklich, einen Makler zu beauftragen – und auch noch Provision zu zahlen?“ Unsere Erfahrung zeigt: Ja, und zwar deutlich. Denn was bringt es z.B. 10.000 € Maklerprovision „gespart“ zu haben, wenn durch professionelle Vermarktung z.B. 20.000€ oder 30.000 € mehr hätte erzielt werden können?"

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