StrandBlick Juli 2025
75 StrandBlick Juli | 2025 Angaben zur Immobilie • Adresse • Grundbuchblatt-Nummer und zuständiges Amts- gericht • Art der Immobilie (Realeigentum oder Teil-/Woh- nungseigentum) • Bekannte (nicht offensichtliche) Mängel • Sonstige Zusicherungen von Eigenschaften oder Ab- sprachen • Mietverhältnisse • Inventarliste (falls etwas mitverkauft wird) • Weitere Ihnen bekannte Belastungen, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind (z.B. Bau- oder Alt- lasten). Bei Teil- oder Wohnungseigentum • Höhe der Instandhaltungsrücklage • Kontaktdaten der Verwalterfirma • Wohnungsnummer • Teilungs- und Ergänzungserklärungen Kaufpreis, Übergabe und Finanzierung • Kaufpreishöhe • Übergabedatum • Zahlungsdatum • Kontodaten der bisherigen Eigentümer*innen • Finanzierung der Immobilie • Ablösung oder Bestellung von Grundschulden Inhalt eines Notariatsvertrags Ein notarieller Kaufvertrag für eine Immobilie ist ein komplexes Vertragswerk. Selbst Notariate müssen sich regelmäßig weiterbilden, um den aktuellen recht- lichen Ansprüchen gerecht zu werden. Auch wenn die Regelungsabsichten meistens ähnlich sind, hat jedes einen eigenen Mustervertrag mit eigener Struk- tur und eigenen Formulierungen. Diese Formulie- rungsvorlage passt das Notariat für den jeweiligen Immobilienverkauf an. Das Notariat schreibt den Vertrag also nicht von Grund auf neu. Es kann sein, dass Sie im Entwurf Al- ternativ-Formulierungen finden, die das Notariat mar- kiert hat, wenn noch Angaben fehlen. Außerdem kann es passieren, dass Sie an der einen oder anderen Stelle merken, dass eine Formulierungsvorlage ver- wendet wurde. Diese Unzulänglichkeiten werden je- doch spätestens bei der Beurkundung korrigiert oder gestrichen, sobald der Kaufkontrakt allen Beteiligten vorgelesen wird. Üblicherweise werden Ihnen folgende Paragrafen be- ziehungsweise Abschnitte im Kaufvertrag begegnen: • Angaben zu den Vertragsparteien • Kaufgegenstand, Grundbuch und Sachstand • Kauf/Verkauf • Kaufpreis • Kaufpreisfinanzierung • Vollstreckungsunterwerfung • Zustand, Sach- und Rechtsmängel • Übergabe, Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten, Ge- bäudeversicherung • Eigentumsübergangs- beziehungsweise Eigentums- verschaffungsvormerkung • Auflassung • Durchführungserklärungen und Vollmachten Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße von unserer Familie und dem gesamten Möllerherm Team. Bleiben Sie gesund. Ihre Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm • Kosten und Steuern • Vorkaufs- und Rücktrittsrecht • Maklerklausel (falls vorhanden) • Belehrungen und Hinweise des Notariats • Ausfertigungen und Abschriften • Schlussformel Bevor der Notariatstermin stattfindet, sollten Sie die Zeit nutzen, den Kaufvertragsentwurf zu lesen und Unklarheiten, Unstimmigkeiten oder Änderungswün- schen mit dem Notariat besprechen. Auch wenn Sie als Verkäufer*in das Notariat vermutlich nicht bezah- len, steht dieses allen Beteiligten beratend zur Seite. Das Notariat wird im Anschluss eine korrigierte Ver- sion des Vertrages an alle Parteien verschicken. Damit Ihr Immobilien Kauf und Verkauf entspannt ablaufen kann, empfiehlt Möllerherm Immobilien bei Bedarf eine erste kostenlose, kompetente und unver- bindliche Beratung oder Marktwert Einschätzung für Ihre Immobilie. Rufen Sie uns gerne an unter Telefon 0800-7716100 (kostenfrei). Per Mail erreichen Sie uns unter info@moellerherm-immobilien.de. Für weitere Informationen und Checklisten stöbern Sie auch gern auf unserer modernen Homepage unter www.moellerherm-immobilien.de .
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