StrandBlick April 2026
59 StrandBlick April | 2026 Beispielrechnung: Steuererleichterung im 1. Jahr Wir vergleichen die klassische lineare Abschrei- bung (3 %) mit der attraktiven degressiven Ab- schreibung (5 %) für Neubauten. • Gesamtkaufpreis: 800.000 € • Gebäudeanteil (80 %): 640.000 € (Basis für die AfA) • Persönlicher Steuersatz (Annahme): 42 % (Spit- zensteuersatz) 9. Was bedeutet das für Ihren Cashflow? In diesem Beispiel mindert allein die degressive Abschreibung Ihr zu versteuerndes Einkommen um 32.000 € . 1. Der "Steuer-Rabatt": Wenn Sie ein hohes Ein- kommen haben, "schenkt" Ihnen der Fiskus im ersten Jahr ca. 26.800 € (Zinsen + AfA), die Sie weniger an das Finanzamt überweisen müssen. 2. Liquiditätsvorteil: Besonders die 5 % degressive AfA hilft Ihnen in der kritischen Anfangsphase der Finanzierung, da sie die Steuerlast massiv drückt und so Kapital für Sondertilgungen oder Rücklagen frei macht. Wichtig: Bei der degressiven AfA sinkt der Ab- schreibungsbetrag jedes Jahr leicht, da immer vom Restwert abgeschrieben wird. Sobald die li- neare Abschreibung (die immer gleich bleibt) hö- her wäre als die degressive, wechseln Sie einfach zur linearen Methode. 10. Ein weiterer Faktor: Die Kaufnebenkosten Zusätzlich zu den 800.000 € fallen ca. 12–14 % Nebenkosten an (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler). • Die Kosten für den Notar und Makler , die auf das Gebäude entfallen, erhöhen Ihre Abschreibungs- basis (die 640.000 €). • Die Zinsen für ein eventuelles Darlehen, mit dem Sie diese Nebenkosten finanzieren, sind ebenfalls voll absetzbar. 11. Die 15 %-Grenze für Renovierungen Diese Grenze wirkt sich in den ersten drei Jahren konkret auf unser 800.000 € Objekt wie folgt aus: Die 15 %-Grenze (formell: Anschaffungsnahe Her- stellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) ist eine häufige Steuerfalle beim Immobilienkauf. Wenn Sie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf zu viel sanieren, stuft das Finanzamt diese Kosten nicht als sofort abziehbare Wer- bungskosten ein, sondern addiert sie zum Kauf- preis. Das bedeutet: Sie erhalten Ihr Geld steuerlich erst über 50 Jahre verteilt zurück, statt sofort. Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße von unserer Familie und dem gesamten Möllerherm Team. Bleiben Sie gesund und optimistisch. Ihre Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm 12. Strategische Tipps für Investoren - Drei-Jahres-Frist abwarten: Planen Sie große Sa- nierungen (z. B. Dach oder Fassade) erst für das vierte Jahr nach dem Kauf ein. Ab dann ist die 15 %-Grenze Geschichte. - Präzise Kalkulation: Lassen Sie sich vor den Ar- beiten Kostenvoranschläge geben. Wenn Sie über der Grenze landen, schieben Sie die letzte Rechnung z.B. für die Flure auf das vierte Jahr. - Notfall-Puffer: Kalkulieren Sie nicht bis exakt 15 %, da unvorhergesehene Reparaturen (z. B. Rohrbruch) Sie ungewollt über die Grenze hieven könnten. Diese Ausführungen stellen keine Steuerberatung dar. Die 15 %-Regelung ist im Detail komplex, be- sonders wenn es um die Abgrenzung von Erhal- tungsaufwand und Erweiterungen geht. Ziehen Sie im konkreten Fall immer Ihren Steuerberater hinzu. Damit Ihr Immobilien Kauf und Verkauf entspannt ablaufen kann, empfiehlt Möllerherm Immobilien bei Bedarf eine erste kostenlose, kompetente und unverbindliche Beratung oder Marktwert Ein- schätzung für Ihre Immobilie. Rufen Sie uns gerne an unter 0800-7716100 (kostenfrei). Per Mail er- reichen Sie uns unter info@moellerherm-immo- bilien.de. Für weitere Informationen und Checkli- sten stöbern Sie auch gern auf unserer Homepage unter www.moellerherm-immobilien.de . Posten Lineare AfA (3 %) Degressive AfA (5 %) Abschreibungsbetrag 19.200 € 32.000 € Zinsaufwand (An- nahme 4,0 % p.a.) 32.000 € 32.000 € Gesamte Werbungs- kosten 51.200 € 64.000 € Steuerersparnis (bei 42 % Steuersatz) ~ 21.504 € ~ 26.880 €
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