Aktionen am Strand und Neustart Mitte Mai

0
1736
Auf dem menschenleeren Seebrückenvorplatz sollen leere Stühle auf die Situation der Restaurants aufmerksam machen. Foto: KG
Auf dem menschenleeren Seebrückenvorplatz sollen leere Stühle auf die Situation der Restaurants aufmerksam machen. Foto: KG

Die Kri­se macht krea­tiv: Hotel- und Restau­rant­be­sit­zer, Feri­en­woh­nungs­ver­mie­ter und ande­re Betrof­fe­ne sind seit Wochen laut Ver­ord­nung nicht mehr aktiv und ver­su­chen alles, um ihre Situa­ti­on zu ändern. So auch in Schar­beutz: Dort, wo sich sonst die Gäs­te tum­meln, stell­ten die ansäs­si­gen Gas­tro­no­men am 24. April ihre lee­ren Stüh­le auf. Die Schar­beut­zer Gas­tro­no­men und Strand­korb­ver­mie­ter betei­lig­ten sich damit an der deutsch­land­wei­ten Akti­on „Lee­re Stüh­le“. Offen­bar mit Erfolg: Laut Beschluss der Lan­des­re­gie­rung dür­fen sie ab dem 18. Mai unter stren­gen Auf­la­gen wie­der öff­nen, und auch Tou­ris­ten sind wie­der willkommen.

Von 11.00 bis 13.00 Uhr war­ben Gas­tro­no­men, Hote­liers, Feri­en­woh­nungs­ver­mie­ter und Strand­korb­ver­mie­ter in Schar­beutz auf dem See­brü­cken­vor­platz für Unter­stüt­zung und Ver­ständ­nis. Dabei waren unter ande­rem das Hotel Bel­ve­der, die Restau­rants Herz­berg, Capo­li­no und das Gran­de Beach Café, die Beach­lounge Schar­beutz, Fisch­köp­pe, Mei­ning­haus Strand­korb­ver­leih und Ost­see-Appar­te­ments. Auch das Mar­ti­nel­lo, die Crê­pe­rie und das Hotel Bay­si­de mach­ten mit. „Wir möch­ten mit der Akti­on auch ein Zei­chen an unse­re Gäs­te, Tou­ris­ten und Freun­de set­zen, dass wir auf sie ange­wie­sen sind; ohne sie ist unse­re Exis­tenz gefähr­det. Selbst­ver­ständ­lich ist uns bewusst das Gesund­heit vor­geht, es soll kein Auf­ruf sein alle Maß­nah­men und Vor­keh­run­gen, die getrof­fen wor­den sind zum Woh­le eines jeden, über Bord zu wer­den. Es soll dar­auf auf­merk­sam gemacht wer­den, dass es eine Zeit nach Coro­na geben wird und wir für unse­re Gäs­te noch da sind“, erklär­te Tung Truong. Lino Cim­mi­no ist nicht nur Inha­ber des Ita­lie­ni­schen Restau­rants Capo­li­no, son­dern ver­mie­tet auch Strand­kör­be. „Ich ver­ste­he nicht, war­um wir nicht zumin­dest die Strand­kör­be an den Strand brin­gen dür­fen. Zwi­schen den Kör­ben ist doch genug Abstand“, sagt er, und spricht dabei sicher für alle Strand­korb­ver­mie­ter, die eben­so betrof­fen waren.

Aber jetzt geht’s auch für sie lang­sam vor­an. Bür­ger­meis­te­rin Bet­ti­na Schä­fer konn­te erlau­ben, dass die Strand­kör­be in Schar­beutz schon mal auf­ge­stellt wer­den - die Ent­schei­dung liegt in der Hand der Gemein­den. Eine ech­te Wie­der­be­le­bung mit Ver­mie­tung soll aller­dings erst ab dem 18. Mai statt­fin­den, laut Ver­fü­gung der Lan­des­re­gie­rung. „Das ist der Tag, an dem sich alles ändert“, freu­en sich auch die Gas­tro­no­men, die Hote­liers und die Ver­mie­ter von Feri­en­woh­nun­gen. In Tim­men­dor­fer Strand ist man beson­ders vor­sich­tig - sehr zum Kum­mer der Strand­korb­ver­mie­ter. Hier dür­fen die Kör­be vor­erst nicht auf­ge­stellt wer­den. „Scha­de“, sagen die Betrof­fe­nen; „wir brau­chen ja auch eini­ge Tage, um alles auf­zu­stel­len und ein­la­dend zu gestalten.“

Fest steht, dass es wie­der leben­di­ger wird an der Küs­te. Die Tages­tou­ris­ten dür­fen nach dem 18. Mai wie­der kom­men - aller­dings, laut Lan­des­re­ge­lung, mit Kapa­zi­täts­gren­zen. Wie das funk­tio­nie­ren soll, ob mit beschränk­ter Zahl der Park­plät­ze, mit ein­zel­nen Betre­tungs­ver­bo­ten oder- wie Wirt­schafts­mi­nis­ter Buch­holz vor­schlägt - mit der Aus­ga­be einer begrenz­ten Zahl von „Strand­ti­ckets“, das ist noch offen.

In der Gas­tro­no­mie wird man eben­falls Beschrän­kun­gen ein­füh­ren: maxi­mal 50 Gäs­te sind pro Raum zuläs­sig. Grup­pen dür­fen zusam­men­sit­zen, sofern ein Abstand zwi­schen den Ein­zel­nen von 1,50 Metern gewähr­leis­tet wird. Ein „Rücken-an-Rücken-Sit­zen“ ist ohne Schutz­wand nicht zuläs­sig. Und die Gast­stät­ten müs­sen jeweils um 22.00 Uhr schlie­ßen, auch wenn sie zu Sport­an­la­gen, Tier­parks und ande­ren Ein­rich­tun­gen gehören.

Ab dem 18. Mai dür­fen auch Feri­en­woh­nun­gen, Hotels, Häu­ser und Appar­te­ments wie­der bezo­gen wer­den - bei Ein­hal­tung der Abstands­auf­la­gen. Gemein­schafts­räu­me wie Schwimm­bä­der und Sau­nen blei­ben vor­erst geschlos­sen. Und die Frei­zeit wird auch wie­der bun­ter: Aus­flugs­schif­fe dür­fen wie­der fah­ren, Fit­ness-Stu­di­os öff­nen, und die Geschäf­te öff­nen wie­der am Sonn­tag. Wich­tig ist die Ein­hal­tung des vor­ge­schrie­be­nen Hygie­ne-Kon­zepts, da jeweils drei Tage vor Wie­der­eröff­nun­gen dem zustän­di­gen Amt vor­ge­legt wer­den muss.

Na, dann kann’s ja los­ge­hen! Wir wün­schen den vie­len Gäs­ten, die schon sehn­süch­tig gewar­tet haben, einen schö­nen Urlaub an der Küste.